#Regionaleinkaufen
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Wann beginnt die Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist läuft seit Donnerstag, 01.07.2021, und endet mit Ablauf Juli 2021.
Wer kann sich bewerben und welche Anforderungen/Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen?
Voraussetzung sind die Volljährigkeit, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie ein hohes Maß an Zuverlässigkeit. Die Bewerber müssen den Anforderungen des Außendienstes gesundheitlich gewachsen sein. Das Bestellungshöchstalter liegt bei 62 Jahren. Kernpunkt ist, dass die Bewerber - wie es im Sicherheitswachtgesetz (SWG) gefordert ist - für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Personen, die extremistische Ansichten vertreten, scheiden selbstverständlich für diese Tätigkeit aus. Von Vorteil ist, wer kein Problem hat, auf Menschen zuzugehen. Denn das wichtigste „Werkzeug“ der Sicherheitswacht ist die angemessene Kommunikation.
Wo und wie kann man sich bewerben?
Die Bewerbungen laufen ausschließlich über die Polizeiinspektion Plattling, Anschrift: 94447 Plattling, Bahnhofstraße 17a. Als Ansprechpartner für die SiWa fungiert der Leiter der PI Plattling, PHK Elmar Kastl. Wer sich bewerben will, schickt einen kurzen, aussagekräftigen Lebenslauf mit Lichtbild per Email an pp-nb.pi.plattling@polizei.bayern.de oder gibt die Bewerbung bei der Wache ab.
Was genau sind die Aufgaben der Sicherheitswacht?
In der Sicherheitswacht wirken Bürger an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit. Es handelt sich um ein bürgerschaftliches Ehrenamt zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit. Die Unterstützung der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Straßenkriminalität, ist als Aufgabe im SWG definiert.
Wie viele Mitglieder wird die Sicherheitswacht anfangs umfassen?
Unser Ziel ist es, dass wir sechs bis acht geeignete Frauen und Männer für die neue Sicherheitswacht Plattling gewinnen können.
Welche Befugnisse haben die Ehrenamtlichen?
Diese sind im SWG abschließend geregelt und umfassen unter anderem auch Rechtseingriffe wie Identitätsfeststellung und Platzverweisung.
Wo sollen sie hauptsächlich eingesetzt werden?
Wir setzen die SiWa gezielt dort ein, wo sie am wirkungsvollsten sind, zum Beispiel in öffentlichen Grünanlagen, entlang der Isar, sowie dem Nordpark und sonstigen Naherholungsgebieten. Ebenso im öffentlichen Bereich im Stadtgebiet, z.B. bei Veranstaltungen am Magdalenenplatz oder beim Volksfest. Weitere Schwerpunkte werden je nach Lageentwicklung punktuell gesetzt.
Speziell im Nordpark kommt es häufig zu Lärmbelästigungen, vorwiegend durch junge Leute. Sollte es hier erneut zu Beschwerden von dortigen Anwohnern über Lärmbelästigungen etc. kommen, kann hier die SiWa durch Präsenz beginnende Sicherheits- und Ordnungsstörungen wirksam begegnen. Unsere Erfahrungen bei Kontrollen an diesen Örtlichkeiten haben gezeigt, dass durch vernünftig geführte Gespräche mit den jungen Leuten das Verständnis für die Einhaltung der Regeln geweckt wird. Die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Plattling stehen im ständigen Austausch, sodass wir die SiWa auch dort einsetzen können, wo gerade Bedarf herrscht.
Wie sieht der Dienst aus? Wo sind die Ehrenamtlichen eingesetzt? Wie lange dauert eine Schicht? Wie oft sind sie unterwegs? Sind sie allein auf der Straße?
Die Angehörigen der SiWa gehen immer zu zweit Fußstreife. Sie beginnen ihre Tätigkeit bei der Polizeiinspektion, wo sie sich umziehen können und ihre Ausrüstung in Empfang nehmen. Anschließend erhält das Zweierteam konkrete Aufträge, z.B. wo sie Streife gehen und auf was sie speziell achten sollen; und dann geht das Streifenteam los. Nach Streifenende kehrt das Team zurück, erstattet einen kurzen Bericht und rüstet ab. Insgesamt dauert diese Tätigkeit maximal bis zu 3 Stunden, also vom Betreten des Polizeigebäudes bis zum „Feierabend“. Hauptsächlich sind die Fußstreifen spätnachmittags bzw. am frühen Abend unterwegs. Pro Monat sollen es zwischen mindestens 3 und maximal 8 solcher Streifgänge pro SiWa-Angehörigen sein.
Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung?
Es gibt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 8,- Euro pro Stunde. Die Höchstgrenze dieser Ehrenamtspauschale liegt pro Jahr bei 2.400 Euro, also bei 200 Euro pro Monat.
Wer wählt die Bewerber aus?
Zunächst sichten wir die Bewerbungen und laden geeignete Bewerber zu einem Gespräch ein. Die endgültige Auswahl bestimmen dann der Dienststellenleiter, Erster Polizeihauptkommissar Elmar Kastl, sowie sein Stellvertreter, Polizeihauptkommissar Franz Aulinger.
Nach welchen Kriterien werden die Bewerber ausgewählt?
Neben den bereits genannten Voraussetzungen legen wir besonderen Wert auf ausgeglichene und souverän wirkende, sprich ganz normale Menschen, die das Herz auf dem richtigen Fleck haben. Wir wollen Frauen und Männer, die unaufgeregt und stressstabil verbale Konfliktsituationen lösen können. Aus beruflicher Erfahrung heraus haben wir den Blick für so etwas.
Wie sieht die Schulung aus? Welche Bereiche umfasst die Schulung?
Wie sieht die abschließende Prüfung aus?
Wer nimmt die Prüfung ab? Wer hält die Schulungen?
Wieviel Zeit ist für Schulung und Prüfung angesetzt?
Die Ausbildung umfasst 40 Unterrichtseinheiten (pro Einheit 45 Minuten). Die Schulung findet bei der Polizeiinspektion Plattling statt und soll die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Aufgabe als Sicherheitswachtangehöriger schaffen. Es gibt unterschiedliche Module mit theoretischen und praktischen Themenbereichen. Die rechtlichen Bereiche werden unterrichtet, der praktische Part wird an speziell geschulte Trainer für polizeiliches Einsatzverhalten übertragen, die vor allem in Rollenspielen die Bewerber fit für die Streifengänge machen. Die angehenden SiWa-Angehörigen erhalten somit zusätzlich einen kostenlosen Zivilcouragekurs. Zudem gibt es eine Erste-Hilfe-Ausbildung sowie eine Einweisung an der Ausrüstung. Wenn die städtischen Satzungen im Unterricht zum Thema werden, beteiligt sich das Ordnungsamt mit Co-Referenten an der Schulung. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einem Prüfungsgespräch, welches durch ein Gremium bestehend aus drei Polizisten der Polizeiinspektion Plattling geführt wird.
Sind sie während ihres Dienstes versichert?
Während der Ausübung der SiWa-Tätigkeit gilt ein vollumfänglicher Schutz.
Was passiert, wenn die Sicherheitswacht-Mitglieder in Konfliktsituationen geraten?
Konfliktsituationen können von den geschulten Sicherheitswachtangehörigen größtenteils problemlos gelöst werden. Zur Unterstützung können jedoch jederzeit Polizeistreifen hinzugezogen werden. Gerade dies ist ein Schwerpunkt in der Ausbildung.
Gibt es eine festgelegte Amtszeit? Oder hat man den Job, wenn man die Prüfung erst einmal bestanden hat, sein Leben lang? Kann man jederzeit aussteigen?
Das Verwendungshöchstalter wurde grundsätzlich auf 67 Jahre festgesetzt. Wer sein ehrenamtliches Engagement beenden möchte, kann dies natürlich jederzeit tun. Es gibt keine vertragliche Bindung.
Wie sind die Sicherheitswacht-Mitarbeiter für die Bürger erkennbar?
Wie sind die Sicherheitswacht-Mitarbeiter ausgerüstet?
Die Angehörigen der Sicherheitswacht erhalten eine einheitliche Oberbekleidung:
• Einsatzjacke in blau,
• Mehrzweckjacke (zugleich Regenschutz) in blau,
• Pikee-Kurzarmhemd in blau
Zusätzlich gibt es noch eine einheitliche Mütze sowie eine gelbe Warnweste. Die Bekleidung ist mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ und einem Wappen versehen.
Weiter werden sie für die Aufgabenerledigung einheitlich mit folgenden Einsatzmitteln bzw. Ausstattungsgegenständen ausgerüstet:
• Reizstoffsprühgerät
• Funkgerät
• Taschenlampe
• Erste-Hilfe-Set
Wenn es läuft, ist an eine Aufstockung gedacht?
Die maximal mögliche Zahl von 8 SiWa-Angehörigen reicht zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen aus.
Interview mit PHK Elmar Kastl, Leiter der PI Plattling