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#Regionaleinkaufen

Die Plattlinger Bolzplätze haben geöffnet

Öffentliche Bolzplätze, Basketballkörbe, Skateboardanlagen dürfen genutzt werden

- aber nur nach den Regeln, die auch sonst für die Ausübung von Sport an der frischen Luft im öffentlichen Raum gelten (vgl. § 9 Abs. 2 der 5. BayIfSMV), d. h. vor allem kontaktfrei und unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m.

 

Quelle: Hinweise Katastrophenschutz Bayern

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