#Regionaleinkaufen
#Regionaleinkaufen
Kurzübersicht der geplanten Maßnahmen
Bayernweite Regelungen:
Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte
2G-Regel erweitert auf körpernahe
Dienstleistungen (inkl. Friseure), VHS, Hochschulen usw.
Handel: Obergrenze 10 qm/Kunde
Sperrstunde ab 22 Uhr - Clubs, Bars und
Bordelle werden geschlossen
Weihnachtsmärkte werden abgesagt
2G-Plus (Maske/Schnelltest/Obergrenze:
Kultur- und Sportveranstaltungen /Messen
Freizeit (Bäder, Thermen, Zoos, Freizeitparks)
+ max. Auslastung 25 %
Schulen und Kitas: Schulsport mit Maske,
Aufbau Pooltestungen in Kitas
Regionale Hotspots
Grenzwert der Inzidenz: 1.000
Schließung:
Kultur-/Freizeit/Sportveranstaltungen
Gastronomie
Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen: Friseure!)
Beherberungsbetriebe
Sport- und Kulturstätten
Hochschulunterricht digital
Handel: Obergrenze 20 qm/Kunde
Beendigung der regionalen Reglung:
nach 5 Tagen unter Inzidenz von 1.000 (mit
sinkender Tendenz) möglich
Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/