#Regionaleinkaufen
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2G+
Wer eine Auffrischimpfung nach vollständiger Immunisierung erhält, muss in Bereichen mit 2G+ keinen zusätzlichen
Testnachweis mehr vorlegen. Dies gilt nun direkt ab Erhalt der Auffrischimpfung.
Auch für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion (Impfdurchbruch) überstanden haben, entfällt
in 2G+ Bereichen die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises.
Quarantäne und Isolation
Die Dauer für Quarantäne (als Kontaktperson) und Isolation (bei Infektion) beträgt nun 10 Tage. Nach sieben Tagen ist
eine Freitestung durch PCR oder Antigen-Schnelltest möglich.
Bei Personen in Isolation gilt das nur, wenn sie vor der Testung für 48 Stunden symptomfrei waren.
Bei Schülerinnen und Schülern sowie Kindern in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei Quarantäne bereits nach fünf Tagen möglich.
Zudem wurde in der Minsterratssitzung am 11. Januar beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 9. Februar verlängert wird.